Praxis für Psychotherapie Quickborn

Kostenübernahme einer Psychotherapie

Informationen zur Kostenübernahme einer Psychotherapie durch ihre Krankenkasse

Je nachdem, ob Sie privatversichert, Selbstzahler oder gesetzlich versichert sind, sind verschiedene Vorgangsweisen bei Aufnahme einer Psychotherapie zu beachten. Im Folgenden finden Sie einen Überblick getrennt nach Art der Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. In welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt jedoch von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Wir empfehlen Ihnen, einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen zu werfen oder sich direkt bei Ihrer Versicherung nach den konkreten Modalitäten der Kostenübernahme zu erkundigen.

Meist stehen uns ein Erstgespräch und mindestens 2 probatorische Sitzungen zu, in denen wir uns kennenlernen, den Behandlungsbedarf explorieren und prüfen was nötig ist, damit die Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Das Honorar für eine Therapiestunde richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ)

Selbstzahler

Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall entfallen sämtliche Formalitäten mit Ihrer Krankenversicherung – eine Abstimmung mit dem Versicherer ist nicht erforderlich. Das Honorar für eine Therapiestunde richtet sich ebenso wie bei privatversicherten Patienten nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ).